[vz-users] Lastgangmessung - Frage zu Gesetzeslage in Deutschland bzgl. Endkunden-Anrecht
Andreas Goetz
cpuidle at gmail.com
Mi Dez 16 15:07:15 CET 2020
> On 16. Dec 2020, at 14:52, Thomas Höpfner <thomas at thhoe.de> wrote:
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> Hallo Andreas,
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> große Verbraucher im gewerblichen Bereich werden Energie und Leistung getrennt berechnet. Die Leistung wird in den besagten 15min Intervallen ermittelt. Abgerechnet wird die höchste Leistung im vereinbarten Zeitraum, in der Regel jährlich.
Ja genau. In diesem Falle gibt es aber genau dieses Abrechnungsbedürfnis das ich angesprochen habe.
> Ob die Daten übermittelt, oder nur local erfasst werden ist dabei eine Frage des Vertrages. In meiner alten Firma kam vor 20 Jahren noch einmal im Monat ein Techniker des EVU vorbei und hat den Zähler ausgelesen. Später wurde ein Modem installiert. Wie dass bei den neuesten Smartzählern wird habe ich irgendwann bei Heise gelesen, finde den Artickel im Moment nicht.
Da passiert das online, typischerweise eben täglich wie von Roland bemerkt. Aber: über LTE oder Powerline des Netzbetreibers, siw *nicht* über die lokale Internetverbindung. Und da fangen ja die Probleme schon an...
> Thomas
Viele Grüße, Andreas
>
>
>
>> Am 16.12.2020 um 13:33 schrieb Andreas Goetz <cpuidle at gmail.com>:
>>
>> Kann man so sehen. Aber: in Deutschland gilt gem. DSGVO Datensparsamkeit. Daten gibts nur need-to-know. Da Dein NB keinen Bedarf für die Daten hat falls sie nicht zu Abrechnungszwecken notwendig sind gibts die auch nicht für Dich.
>>
>> Ich würde allerdings erwarten, dass es künftige „bessere“ Produkte auf Kundenwunsch gibt. Wie das funktionieren soll solange der NB selbst die Internetanbindung sicher stellen soll (Powerline, LTE...) anstatt „einfach“ den DSL Anschluss mitzunutzen muss mir mal jemand erklären....
>>
>> Viele Grüße,
>> Andreas
>>
>>> Am 16.12.2020 um 12:44 schrieb Roland <devzero at web.de>:
>>>
>>> Hallo,
>>>
>>> hier sind ja viele intensiver im Stromzähler-Thema unterwegs ,
>>> vielleicht weiss da jemand zufällig näher bescheid. Tu mich gerade
>>> schwer das verlässliche Infos online zu erhhalten...
>>>
>>> Wenn man als Kunde mit höherem Stromverbrauch (also z.B. eine grosse
>>> Firma) einen Lastgang-Zähler mit registrierender Leistungsmessung hat -
>>> und dieser Zähler ja per 15Min Intervall die Daten online gewöhnlich an
>>> den Messstellenbetreiber übermittelt - hat man als Kunde grundsätzlich
>>> Anrecht auf die _zeitnahe_ Bereitstellung dieser Messdaten durch den
>>> Messstellenbetreiber oder Energielieferanten?
>>>
>>> Ich bin gerade einigermassen erstaunt , daß der beteiligte
>>> Energielieferant (ein Ökostromanbieter wohlgemerkt) mir vorhin die
>>> Auskunft gab, deren Kundenportal mit den Lastgängen sei da seit >1 Monat
>>> "kaputt" und die IT arbeite noch an einer Lösung.
>>>
>>> Hinzu kommt, daß man die Lastgänge wohl erst am Folgetag angucken kann -
>>> da hat man ja im Nachgang irgendwie eher wenig von, wenn man regelmässig
>>> kontrollieren will ob irgendwo ein grösserer Verbraucher angelassen wurde...
>>>
>>> Das ist für mich irgendwie gerade mal wieder eine Bankrotterklärung in
>>> Sachen Energie-Transparenz & Smart-Metering in Deutschland... Ey hallo,
>>> seit 20 Jahren kommt der Smarte Stromzähler ... aber wann kommt die
>>> Smarte Energietransparenz?
>>>
>>> Ich versuch gerade erstmal auf dem "offiziellen Weg" an
>>> Stromverbrauchsinfos zu kommen, weil wegen Zwischennutzung am
>>> vorhandenen Standort der Aufwand zu Installation eigener Messtechnik
>>> ggf. nicht lohnt , da dort erst noch Kabel gelegt werden müssten etc...
>>>
>>> Grüsse
>>> Roland
>>>
>>>
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