[vz-users] Lastgangmessung - Frage zu Gesetzeslage in Deutschland bzgl. Endkunden-Anrecht

Thomas Höpfner thomas at thhoe.de
Do Dez 17 09:00:17 CET 2020


Hallo zusammen,



Roland hat am Beispiel einer Firma gefragt, das heist hier haben 2 Vollkaufleute einen Vertrag. Damit gilt das HGB nicht das BGB wie bei Privatleuten.

Was das für folgen in den speziellen Fall hat kan vielleicht ein Anwalt sagen, ich bin keiner.




Mit freundlichen Grüßen,

Thomas 






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Daniel Lauckner <vz at jahp.de>
Gesendet: Mittwoch 16 Dezember 2020 20:47
An: volkszaehler.org - users <volkszaehler-users at demo.volkszaehler.org>
Betreff: Re: [vz-users] Lastgangmessung - Frage zu Gesetzeslage in Deutschland bzgl. Endkunden-Anrecht



Hallo,


ich für meine Teil kann mir aber auch gut Vorstellen das die 
zugängliche Schnittstelle schon ein Ansatzpunkt ist der dir die 
Möglichkeit bietet und damit das Thema gegessen ist. 

Wobei es vom Datenschutz eigentlich auch klar geregelt ist das du 
die gespeicherten personenbezogenen Daten anfordern kannst. Wenn
sie dann nicht liefern stehen da recht große Strafen im Raum.


mfg Daniel

am Mittwoch, 16. Dezember 2020 um 12:45 hat Roland geschrieben:
> Hallo,

> hier sind ja viele intensiver im Stromzähler-Thema unterwegs ,
> vielleicht weiss da jemand zufällig näher bescheid. Tu mich gerade
> schwer das verlässliche Infos online zu erhhalten...

> Wenn man als Kunde mit höherem Stromverbrauch (also z.B. eine grosse
> Firma) einen Lastgang-Zähler mit registrierender Leistungsmessung hat -
> und dieser Zähler ja per 15Min Intervall die Daten online gewöhnlich an
> den Messstellenbetreiber übermittelt - hat man als Kunde grundsätzlich
> Anrecht auf die _zeitnahe_ Bereitstellung dieser Messdaten durch den
> Messstellenbetreiber oder Energielieferanten?

> Ich bin gerade einigermassen erstaunt , daß der beteiligte
> Energielieferant (ein Ökostromanbieter wohlgemerkt) mir vorhin die
> Auskunft gab, deren Kundenportal mit den Lastgängen sei da seit >1 Monat
> "kaputt" und die IT arbeite noch an einer Lösung.

> Hinzu kommt, daß man die Lastgänge wohl erst am Folgetag angucken kann -
> da hat man ja im Nachgang irgendwie eher wenig von, wenn man regelmässig
> kontrollieren will ob irgendwo ein grösserer Verbraucher angelassen wurde...

> Das ist für mich irgendwie gerade mal wieder eine Bankrotterklärung in
> Sachen Energie-Transparenz & Smart-Metering in Deutschland... Ey hallo,
> seit 20 Jahren kommt der Smarte Stromzähler ... aber wann kommt die
> Smarte Energietransparenz?

> Ich versuch gerade erstmal auf dem "offiziellen Weg" an
> Stromverbrauchsinfos zu kommen, weil wegen Zwischennutzung am
> vorhandenen Standort der Aufwand zu Installation eigener Messtechnik
> ggf. nicht lohnt , da dort erst noch Kabel gelegt werden müssten etc...

> Grüsse
> Roland







mfg Daniel
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