[vz-users] Erste Schritte / newbie
Udo1
udo1 at gmx.net
Mon Oct 19 15:06:24 CEST 2015
Am 19.10.2015 um 13:40 schrieb Müller, Alexander:
> Wenn der ISKRA Infrarot können soll, dann müsse ich einen Zählertausch (kostenpflichtig) beantragen. Die sind schon krass drauf.
Dann hau ihnen mal das um die Ohren, mal schauen ob sie dann immer noch
so krass drauf sind:
Meiner Meinung nach ist es in Deutschland gemäß EnWG_2005 [1] erlaubt,
die frei zugängliche IR-Schnittstelle eines eHZ auszulesen und der VNB
muss sicherstellen, dass dieses auch Möglich ist. Das ergibt sich meiner
Meinung nach aus dem EnWG_2005/ Teil 3, Abschnitt 3, §21h
Informationspflichten.
Dort heißt es:
"(1) Auf Verlangen des Anschlussnutzers hat der Messstellenbetreiber
1. ihm Einsicht in die im elektronischen Speicher- und
Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren und
2. in einem bestimmten Umfang Daten an diesen kostenfrei weiterzuleiten
und diesen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen."
Messstellenbetreiber ist in der Regel der zuständige
Verteilnetzbetreiber (VNB).
Gruß
Udo
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
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